Bürger nicht in der Krise belasten!

29. Januar 2021 | Finanzen, Kreistagsfraktion, Landes- und Bundespolitik

Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich in ihrer – digitalen – Klausurtagung am vergangenen Freitag noch einmal intensiv mit dem Kreishaushalt beschäftigt. Als Gast zugeschaltet war der Kämmerer des Kreises, Herr Eckl.

Nach dem Entwurf des Kreishaushalts, der in der Sitzung des Kreistages im März verabschiedet werden soll, soll die Kreisumlage um 2-Prozentpunkte erhöht werden. Der Kreis rechnet hierdurch mit Mehreinnahmen in Höhe von 8,6 Mio. €. Die Umlage muss durch die Städte und Gemeinden des Kreises bezahlt werden.

Die 8,6 Mio. müssen nach den Meldungen aus den Städten und Gemeinden nur durch Erhöhung der kommunalen Steuern – Grundsteuer und Gewerbesteuer – finanziert werden. Die Grundsteuer muss durch die Hauseigentümer und die Mieter (Nebenkosten) finanziert werden. Die Gewerbesteuer zahlen die Unternehmen.

Gerhard Zorn, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion sagt hierzu: „Niemand käme auf die Idee, die Milliarden, die der Bund aktuell in Zusammenhang mit Corona ausgibt, jetzt – mitten in der Krise – über Steuererhöhungen zu finanzieren. Der Kreis darf jetzt keine Ursache für höhere Steuern setzen!“

Der Kreis plant für 2021 durch Corona bedingte Kosten in Höhe von 15,87 Mio. Euro. Diese Kosten können nach gesetzlichen Regelungen des Landes NRW [i] zur Entlastung in der Bilanz als außerordentlichen Aufwand gebucht und über die nächsten Jahrzehnte abgeschrieben werden. Sie sind dann nicht jetzt sondern erst ab 2025 verteilt auf bis zu 50 Jahre über die Kreisumlage zu finanzieren. Die Kämmerer der Kommunen fordern, dass diese Option uneingeschränkt genutzt wird.

Die SPD-Kreistagsfraktion hält diesen Vorschlag der Kämmerer der Kommunen für richtig. Gerhard Zorn: „Bund und Land NRW entlasten die Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen. Diese Entlastung muss so genutzt werden, dass jetzt in der Krise die Menschen vor höheren kommunalen Steuern geschützt werden. Bund und Land wollen die Kommunen als solche entlasten. Bund und Land wollen mit ihren finanziellen Hilfen die Bürgerinnen und Bürger vor Steuererhöhungen in der Krise schützen. Diese Hilfen bei den Bürgerinnen und Bürger müssen auch im Rheinisch-Bergischen Kreis ankommen. Der Kreis darf nicht den Bürgerinnen und Bürgern einen Teil des Schutzes von Bund und Land NRW entziehen.“

Zum Hintergrund: Um die Kommunen zu entlasten beteiligt sich der Bund ab 2021 – dauerhaft – mit höheren Zuschüssen zu den Kosten der Unterkunft (KdU) für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II. Der Kreis erwartet hier 2021 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 12,79 Mio. €. Diese Entlastung ist höher als der Ertrag aus der Erhöhung der Kreisumlage. Der Kreis schlägt vor, diese zusätzlichen Einnahmen den Kosten der Pandemie teilweise gegenzurechnen, um so die Belastung späterer Generationen zu verringern. Die Kämmerer der Kommunen kritisieren das zu Recht. Ihr Vorschlag ist richtig und umsetzbar. Er belastet zwar künftige Generationen. Die Belastung ist jedoch im Vergleich zur einmaligen Belastung jetzt gut verkraftbar.

Die Erhöhung der kommunalen Steuern zur Finanzierung der Erhöhung der Kreisumlage wäre dagegen in der aktuellen Situation der Pandemie völlig falsch. Im zweiten Jahr der Pandemie, in der viele Menschen z.B. durch Kurzarbeit oder fehlende Jobs knapp bei Kasse sind und viele Unternehmen die Folgen des Lock Down verkraften müssen, darf es keine Erhöhung kommunaler Steuern geben.

Der Kämmerer des Kreises, Herr Eckl, hat in der Klausurtagung der SPD-Fraktion bestätigt, dass der Vorschlag der Kämmerer der kreisangehörigen Kommunen rechtlich zulässig ist.

 

Weitere Beiträge

Unsere Themen

Archiv

In unserem Archiv finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge auf einen Blick.