Verzicht auf Glyphosat und Neonicotinoide

5. September 2019 | Ortsvereine, Umwelt und Verkehr

Bergisch Gladbach – „Wir wollen, dass unsere Stadt beim Artenschutz voran geht!“, bekräftigen Klaus W. Waldschmidt (SPD-Fraktionsvorsitzender Bergisch Gladbach) und Dr. Michael Metten (CDU-Fraktionsvorsitzender Bergisch Gladbach).

Deshalb soll die Stadt Bergisch Gladbach auf städtischen Flächen künftig auf den Einsatz von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln und neonicotinoidhaltigen Insektenvernichtungsmitteln wie Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam, Thiacloprid, Acetamiprid und gleichartigen Nachfolgeprodukten verzichten. Diese Regeln sollen auch bei neuen Pachtverträgen bzw. bei Vertragsverlängerungen oder -änderungen von städtischen Flächen gelten. Dies sind zwei Kernaussagen des gemeinsamen Antrags für den Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr am 11. September 2019. Aktuell nutzt das städtische Grünflächenamt Glyphosat, wenn auch in geringerem Umfang. Neonicotinoide werden selbst nicht eingesetzt. Hier geht es um den künftigen Verzicht insbesondere auf verpachteten Flächen.

In dem Antrag heißt es: So umstritten die Risiken von Glyphosat für Menschen sein mögen, es ist für viele Lebewesen sehr schädlich. Das gilt beispielsweise für Insekten, Vögel, Bodentiere und im Pflanzenbereich für Beikräuter. Das Herbizid zerstört die Artenvielfalt und raubt vielen Tieren und Pflanzen den Lebensraum.

Neonicotinoidhaltige Insektenvernichtungsmittel sind laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) „ein Risiko für Wild- und Honigbienen“. Zudem gibt es laut EFSA Hinweise, dass sie schädliche Auswirkungen auf das menschliche Nervensystem haben können. Drei Pestizide aus dieser Wirkstoffgruppe wurden von der EU für den Einsatz im Freiland am 19. Dezember 2018 auf die schwarze Liste gesetzt: Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Frankreich ging noch einen Schritt weiter: Bereits ab dem 1. September 2018 wurden die Neonicotinoide Thiacloprid und Acetamiprid im Freiland verboten. Diese Mittel sind in Deutschland vorerst weiter erlaubt. Wir wollen deshalb schon jetzt dem französischen Vorbild folgen.

„Wir nehmen die Bedenken der Menschen gegen glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel und neonicotinoidhaltige Insektenvernichtungsmittel sehr ernst und gehen deshalb mit gutem Beispiel voran. Insekten sind uns als ein Teil unserer Artenvielfalt sehr wichtig. Daher fördern wir die Anlage von Blühstreifen“, so Dr. Michael Metten und Klaus W. Waldschmidt. Die Verwaltung wird Landwirte bei neuen Pachtverträgen in Zukunft automatisch auf die jeweils geltenden Fördermaßnahmen, z. B. für Blühstreifen, hinweisen und grundsätzlich bei neuen Verträgen prüfen, inwieweit Anreize zur Anlegung von Blühstreifen geschaffen werden können.

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