Faire Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss gefordert

22. Mai 2019 | Familie, Jugend & Soziales, Finanzen, Landes- und Bundespolitik

Die Kommunen zahlen beim aktualisierten Unterhaltsvorschussgesetz der schwarz-gelben NRW-Landesregierung ‘drauf – und zwar finanziell und strukturell. Mit der Resolution „Faire Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss gefordert“ will die SPD-Fraktion Bergisch Gladbach auf dieses Problem aufmerksam machen. Deshalb hat sie diese auf die Tagesordnung des Stadtrates am 21. Mai 2019 setzen lassen. In der Resolution fordert der Gladbacher Rat die Landesregierung auf:

  • Das Landesamt für Finanzen soll auch die bereits bestehenden und nicht nur die neuen Unterhaltsvorschussfälle von säumigen Eltern (Stichtag 1.7.2019) bearbeiten, um die gesetzlich zugesicherte Entlastung der Kommunen zu realisieren und Parallelstrukturen bei Land und Kommunen zu vermeiden.
  • Die Kommunen sollen zu mindestens zu einem Drittel an den Rückgriffseinnahmen/dem „Inkassokuchen“ beteiligt werden, da sie auch ein Drittel des Unterhaltsvorschusses leisten. Die Verteilung der Einnahmen muss gemäß der Verteilung des Aufwands erfolgen.

Leider haben CDU, FDP und mitterechts die Resolution – gegen die Stimmen von Grünen, Linken mit Bürgerpartei und SPD – von der Tagesordnung nehmen lassen

Alleinerziehende und ihre Kinder haben oft große Lasten zu tragen. Insbesondere fehlende Unterhaltszahlungen stellen die kleinen Familien häufig vor Probleme. Deshalb ist es richtig, dass der Staat den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bzw. Jugendlichen zunächst übernimmt, wenn der unterhaltpflichtige Elternteil nicht zahlt.

Das aktualisierte Unterhaltsvorschussgesetz sieht nun vor, dass das Landesamt für Finanzen ab dem 1.7.2019 nur bei neuen Fällen, in denen bislang kein Unterhaltsvorschuss von dem unterhaltpflichtigen Elternteil erbracht wurde, für die Geltendmachung und Vollstreckung zuständig ist. Diese – ausschließlich auf Neufälle beschränkte – Form der Zentralisierung des Unterhaltsrückgriffs beim Land lehnt die SPD-Fraktion ab. So werden für Jahrzehnte Parallelstrukturen geschaffen, da die Altfälle bei den Kommunen zurückbleiben. Dies gilt besonders für die Geschwisterkinder einer Familie. Sie sollten alle durch dieselbe Verwaltung betreut werden.

Klaus W. Waldschmidt

„Wir fordern die zentrale Bearbeitung von alten und neuen Fällen durch das Landesamt für Finanzen – spätestens bis zum 1.7.2020“, bekräftigt Klaus W. Waldschmidt, SPD-Fraktionsvorsitzender Bergisch Gladbach.

Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Einnahmen, die das Landesamt für Finanzen aus dem Rückgriff der Neufälle erzielt, nach Abzug des Bundesanteils vollständig beim Land verbleiben. „Wir lehnen das ab, denn schließlich müssen die Kommunen weiterhin ein Drittel des Unterhaltsvorschusses leisten. Wer ein Drittel der Kosten tragen muss, dem steht unserer Meinung nach auch ein Drittel des ‚Inkassokuchens‘ zu“, so Klaus W. Waldschmidt.

Link: Die Resolution im Wortlaut (PDF-Datei)

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