„Wenn wir jetzt nicht beherzt handeln, drohen kommunale Steuererhöhungen unmittelbar nach der Kommunalwahl.“ Die SPD beantragt ein umfassendes Konsolidierungsprogramm für den Kreis.

Dem Kreis drohen Einnahmeausfälle in Millionenhöhe. Das ist eine unmittelbare Folge der Anordnung der Autobahn-GmbH, die Radaranlage an der A1 zwischen Burscheid und dem Kreuz Leverkusen kurzfristig abzubauen, und dass, obwohl von allen Seiten – Kreis und betroffenen Kommunen – eine Gefahr für den Verkehr weiterhin gesehen wird.

Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion muss sich der Kreis – und damit auch der Kreistag – mit den Folgen der Entscheidung der Autobahn GmbH auseinandersetzen.

Denn: Der Kreis verliert hierdurch Einnahmen von voraussichtlich mindestens 11 Mio. € jährlich. „Wenn wir jetzt nicht beherzt handeln, drohen kommunale Steuererhöhungen unmittelbar nach der Kommunalwahl. Dagegen werden wir uns als SPD-Fraktion mit aller Entschiedenheit stemmen.“, betont der Fraktionschef der sozialdemokratischen Fraktion im Kreistag, Gerhard Zorn. Ohne gegensteuernde Maßnahmen des Kreistages müssten die Einnahmeausfälle aus der Ausgleichslage kompensiert werden.

Dabei wird deutlich, dass die Ausgleichsrücklage bereits Ende 2025 fast vollständig verbraucht wäre, wenn Verwaltung und Politik im Kreis nicht handeln und gegensteuern. Die Folgen von Nichtstun und Aussitzen wären fatal. Die Kreisumlage müsste unverzüglich erhöht werden. Diese Erhöhung wäre voraussichtlich so hoch, dass in allen Kommunen die Grundsteuer sehr deutlich und ggf. auch die Gewerbesteuer erhöht werden müssten.

Um eine solche Belastung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis abzuwenden, beantragt die SPD-Fraktion daher ein umfangreiches Konsolidierungsprogramm. Dieses besteht im Wesentlichen aus drei Kernelementen:

  1. Die Aufforderung, eine interne Bewirtschaftungssperre für das Budget 2024 in Höhe von mindestens 3 % des Zuschussbudgets aller Produktbereiche vorzunehmen. Ausgenommen sind die Aufwendungen für die Landschaftsumlage, nicht finanzwirksame Rückstellungen (z.B. für Beihilfe und Pensionen) und die über gesonderte Umlage finanzierten Bereiche (z.B. Jugendamt und Berufsschulen).
  2. Die Implementierung eines entsprechenden Minderaufwandes in der mittelfristigen Finanzplanung.
  3. Ein Stellenmoratorium bis mindestens 2028.

Auch sollen bestehende Verwaltungsverfahren – sofern noch nicht geschehen – schrittweise auf kosten- und ressourcensparende Optionen geprüft werden. „Wir müssen sofort messbare Ergebnisse zeigen. Längerfristig zu prüfende Maßnahmen – z.B. eine erneute Aufgabenkritik – sind nicht ausreichend. Der Kreistag und insbesondere die schwarz-grünen Koalitionäre sind jetzt gefordert, ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen. Wer sich dem verweigert, ist für horrende kommunale Steuererhöhungen nach 2025 mitverantwortlich!“, betont Zorn abschließend.

2024-02-27 Konsolidierungsprogramm