Resolution an das Land – Mehr Geld für die KommunenMehr Geld für die Kommunen

Bund und Land müssen handeln – jetzt!

SPD-Fraktionen in den Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis und die SPD-Kreistagsfraktion fordert vom Land NRW

1. in enger Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden für eine nachhaltige, schnelle und konsensuale Lösung für die Altschuldenproblematik einzutreten und auf den Bund mit dem Ziel einer Bundesbeteiligung zuzugehen sowie

2. den Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbänden am Landesanteil an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer sowie an vier Siebteln der Landeseinnahmen aus der Grunderwerbsteuer (Verbundsatz) von derzeit 23 Prozent auf 25 Prozent zu erhöhen.

Diese Forderung ist durch folgende Umstände begründet:

Im September 2023 haben sich parteiübergreifend 355 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von kreisangehörigen Kommunen mit einem Brandbrief an den Ministerpräsidenten gewandt. In diesem in der Geschichte des Landes einmaligen Brief, den auch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis unterschrieben haben, warnen sie vor Gefahren für den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung. Bund und Land sind daher jetzt dringend aufgefordert, zu handeln.

Nach der jüngsten Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW rechnen vier von zehn Kommunen damit, ihren Haushalt im Jahr 2024 nicht mehr ausgeglichen zu bekommen. Ein vergleichbares Bild zeigt das Haushaltsblitzlicht des Städtetags NRW.

Die nordrhein-westfälischen Kommunen hatten im bundesweiten Vergleich im Jahr 2022 das zweithöchste negative Finanzierungssaldo. Demnach überstiegen die kommunalen Ausgaben die Einnahmen in NRW besonders stark.

In der Folge werden viele Städte und Gemeinden gezwungen sein, die Grund- und Gewerbesteuer anzuheben. Dies betrifft auch die Kommunen im Kreis!

Gleichzeitig werden dringend benötigte Investitionen nicht oder nicht ausreichend getätigt.
Drei Viertel der NRW-Kommunen sehen große Investitionsrückstände in den Bereichen Schulen sowie Straßen- und Verkehrsinfrastruktur. Im Schulbereich spricht sogar ein Drittel der Kommunen von einem gravierenden Rückstand (NRW.Bank, Fokus Kommunen 2023, S. 20).

Nach der kompetenziellen Aufgabenteilung des Grundgesetzes steht das Land in der Verantwortung, eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu gewährleisten.
Diese Verantwortung muss das Land jetzt wahrnehmen! Im Gegenteil!

Nach Berechnungen des hessischen Rechnungshofes auf das Jahr 2019 (Finanzbericht 2020) liegt der Anteil der Aufgaben, die das Land auf die Kommunen (Gemeinden, Städte, Kreise, Landschaftsverbände) übertragen hat, in NRW mit 57,2 % im Vergleich der Flächenländer am höchsten. In Hessen liegt der Anteil bei 55,55 %, in Bayern bei 49 % und im Saarland bei 40,22 %. Der Durchschnitt liegt bei 51,74 %, der mithin in NRW um 5,46 % überschritten wird.

Der Anteil der Kommunen am Landesanteil an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer sowie an vier Siebteln der Landeseinnahmen aus der Grunderwerbsteuer (Verbundsatz) lag 1980 in NRW noch bei 28 %. Er wurde 1983 auf 25,5 und 1986 auf 23 % gesenkt. Wäre der Verbundsatz stabil geblieben wären in den Jahren 1980 bis 2022 in der Summe 79,43 Mrd. Euro zusätzlich in die kommunalen Haushalte geflossen. Daher ist das Land aufzufordern, den Verbundsatz auf 25 % anzuheben.

Auch hat das Land – möglichst mit Unterstützung des Bundes – den Kommunen Altschulden abzunehmen. Andere Länder haben dies getan – Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. NRW hat dies für 2024 angekündigt und jetzt verschoben. Dies ist nicht hinnehmbar.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat eine Resolution in den Kreistag eingebracht, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Vergleichbare Resolutionen werden durch die SPD in den Rat der Stadt Bergisch-Gladbach und der Gemeinde Odenthal eingebracht.

Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Position der Kommunen durch einen Antrag im Landtag (Drucksache 18/6383).

Gezeichnet – Die Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktionen (mit individuellem Zitat):

Klaus Waldschmidt – Bergisch Gladbach „Das Land verletzt seine verfassungsrechtliche Pflicht, seine Kommunen mit aufgabenadäquaten Finanzmitteln auszustatten, und zwingt sie damit in die Haushaltssicherung“.

Jürgen Schmidt – Kürten „Ich kann der Haushaltsplanung in Kürten bei strukturellen Verlusten von 4 bis 6 Millionen Euro pro Jahr nicht mehr zustimmen. Eine extreme Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze kann ich nicht verantworten.“

Matthias Ebecke – Leichlingen „Der politische Handlungsspielraum ist in den Städten und Gemeinden aus finanziellen Gründen auf nahezu Null reduziert. Daraus folgt, dass die kommunale Demokratie um ihr Überleben kämpft.“

Oliver Deiters – Odenthal „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kann auch dazu dienen, den Einsatz finanzieller Mittel für Land und Kommunen neu zu justieren und solidarischer zu gestalten.“

Hans Schlömer – Overath „Seit Jahrzehnten kommt das Land seiner Verpflichtung, die Kommunen finanziell ausreichend auszustatten, nicht nach. So lässt sich ein funktionierender Staat vor Ort auf Dauer nicht aufrechterhalten.“

Petra Zinke – Rösrath „Wir in Rösrath waren schon einmal in der Haushaltssicherung und wissen, dass man dann nur noch geringe Entscheidungsspielräume besitzt. Wir haben in den kommenden Jahren einige große Aufgaben zu bewältigen für die die Kommune die Entscheidungsspielräume braucht. Das Land muss hier die Kommunen unterstützen.“

Jochen Bielstein – Wermelskirchen

Gerhard Zorn – Rhein.-Berg. Kreis „Das Land muss die finanzielle Situation in den Kommunen endlich lösen, statt weiter tatenlos der steigenden Verschuldung der Kommunen bei gleichzeitiger Erhöhung der kommunalen Steuern zuzusehen.“

Resolution an das Land – Mehr Geld für die Kommunen:

Resolution an das Land – Mehr Geld für die Kommunen